Bedingungen für den Leadkauf

Stand 04.2018

1. Unternehmensgegenstand

Unter der Marke Snoopr® betreibt die b-tix GmbH eine Suchmaschine für Versicherungen. Der Dienst kann von Versicherungsmaklern und Verbrauchern kostenfrei genutzt werden. Verbraucher können Snoopr® zum Beispiel auf Verbraucherportalen und in Sprachdiensten nutzen.

Interessierte Privat- und Geschäftskunden, die sich für ein konkretes in Snoopr® gelistetes Produkt interessieren, können über eine Vermittlersuche nach einem qualifizierten Versicherungsexperten suchen, um sich beraten zu lassen. Dem Verbraucher werden die Teilnehmer am Partnerprogramm von Snoopr® zur Auswahl angeboten. Nach seiner Entscheidung werden die konkreten Kunden- und Angebotsdaten an den ausgewählten Versicherungsexperten gebührenpflichtig vermittelt (Lead-Vermittlung).

2. Anmeldung

Um Snoopr® als Leadkäufer nutzen zu können, ist ein kostenloses Snoopr® Benutzerkonto erforderlich, das – sofern noch nicht vorhanden – zeitgleich und ohne expliziten Auftrag mit der Anmeldung zum Partnerprogramm beantragt wird. Teilnahmeberechtigt sind alle unabhängigen Versicherungsvermittler, die als Makler oder Mehrfachagent im Vermittlerregister registriert sind und nicht mehr als 100 festangestellte Mitarbeiter haben. Die b-tix GmbH wird die persönlichen Daten des Leadkäufers im Zusammenhang mit der Nutzung von Snoopr® und der Teilnahme am Partnerprogramm in ihre Vermittlerdatenbank aufnehmen und den Eintrag im Vermittlerregister der IHK prüfen.

3. Laufzeit und Kündigung

Nach vollständiger Aufnahme der Daten des Leadkäufers und erfolgreicher Prüfung schaltet die b-tix GmbH das Partnerprogramm für den Vermittler frei. Mit der Freischaltung kommt der Nutzungsvertrag zustande. Der Zeitpunkt der Freischaltung ist in der Vermittlerverwaltung von Snoopr® erkennbar.

Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partnerprogramm. Die b-tix GmbH kann eine Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Teilnahme ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Der Leadkäufer kann seine Teilnahme am Partnerprogramm in der Vermittlerverwaltung von Snoopr® jederzeit pausieren lassen. In diesem Fall wird Snoopr® ihn nicht mehr in der Vermittlersuche berücksichtigen.

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die b-tix GmbH wird die Vereinbarung in folgenden Fällen aus wichtigem Grund kündigen:

  • Zahlungsrückstände,
  • falsche oder veraltete Angaben,
  • Angabe von Kontaktdaten in der werblichen Beschreibung des Vermittlers, die einem Interessenten den direkten Kontakt zu ihm ermöglichen,
  • Missbrauch des Systems,
  • berechtigte Beschwerden von Verbrauchern oder Versicherern,
  • mehrfache Überschreitung der Reaktionszeiten,
  • auffällige Negativbewertungen von Kunden,
  • nachweislich unberechtigte Stornoanfragen.

4. Pflichten

Der Leadkäufer verpflichtet sich, seine Daten vollständig und korrekt anzugeben und in der Vermittlerverwaltung von Snoopr® aktuell zu halten. Eine Vermittlung von Leads kann nur erfolgen, wenn auch die Vermittlernummern in der Vermittlerverwaltung hinterlegt sind.

Der Leadkäufer verpflichtet sich, nach Bekanntgabe der Vermittlung eines Kundenkontaktes durch Snoopr® innerhalb von maximal 12 Stunden mit dem Interessenten zum Zwecke der Beratung bzw. Vereinbarung eines Beratungstermins in Kontakt zu treten.

Der Leadkäufer verpflichtet sich, Leads nur für die Verkaufsprodukte (Sparten) entgegenzunehmen, für die er eine qualifizierte und sachgerechte Beratung erbringen kann. Eine Weitergabe von Leads ist nicht gestattet. Die Festlegung der Verkaufsprodukte erfolgt zusammen mit der Anmeldung oder nachträglich über ein Änderungsformular. Werden Leads in den für den Leadkäufer festgelegten Verkaufsprodukten angeboten, verpflichtet sich der Leadkäufer zur gebührenpflichtigen Abnahme. Dies gilt z. B. auch, wenn

  • ein Abschluss für das vom Verbraucher konkret ausgewählte Produkt zwar möglich, aber nicht oder nur eingeschränkt wirtschaftlich sinnvoll ist,
  • eventuell ein anderes Produkt in Frage kommt, dass nicht in Snoopr® gelistet ist,
  • sich der Verbraucher in einer allgemein schwachen wirtschaftlichen Situation befindet,
  • der Verbraucher zum Zeitpunkt der Anfrage zwar Interesse am Produkt und der Beratung hat, bei Kontaktaufnahme durch den Vermittler hiervon aber abrückt,
  • der Verbraucher nach Anmeldung seines Beratungsbedarf sich bereits anderweitig hat beraten lassen und ggf. einen Abschluss getätigt,
  • sich der Verbraucher für ein Produkt interessiert, das wenig Provision generiert.

Sollte die b-tix GmbH eine Leadvermittlung im Einzelfall auf Anfrage des Leadkäufers und aus berechtigten Gründen stornieren, darf der Verbraucher ab Eingang der Stornoanfrage vom Leadkäufer nicht mehr kontaktiert werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Preis-Reduzierungen oder Berufsstatusänderungen. Dieses Kontaktverbot gilt nicht mehr, wenn die Stornoanfrage endgültig abgelehnt wird. Jede Einflussnahme auf die Angaben des Kunden zugunsten des Leadkäufers ist untersagt.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung, kann die b-tix GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro geltend machen. Der Leadkäufer verpflichtet sich außerdem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen das Verbot der betrügerischen Manipulation gemäß § 263 StGB von Kundendaten zum Zwecke der Vorspiegelung eines Stornogrundes.

5. Gebühren

Für gültige Leads berechnen wir eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 50 Euro für die Lead-Vermittlung im Bereich der Lebens-, Kranken- und Gewerbeversicherung. Für eine Vermittlung von Leads in allen anderen Bereichen fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Transaktion gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fällige Gebühren werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Lastschrifteinzug erfolgt ca. drei Kalendertage nach Rechnungsstellung. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. Vermittelte Leads werden zum Zeitpunkt der Vermittlung abgerechnet. Preisreduzierungen bzw. vollständige Stornierungen werden zum Zeitpunkt der Anerkennung abgerechnet.

Wird ein Lead zur Stornierung angefragt und von unserer Stornobearbeitung vollständig oder teilweise abgelehnt, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Diese Gebühr fällt auch an, wenn ein Lastschrifteinzug fehl schlägt.

Die b-tix GmbH behält sich das Recht vor, insbesondere für den Fall, dass der Leadkäufer Zahlungsziele verstreichen lässt oder Anzeichen für eine mangelnde Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit bestehen, vor der Vermittlung der Kundendaten eine Vorausvergütung und/oder Kautionszahlung in Höhe der Vermittlungsgebühr zu verlangen. Der b-tix GmbH steht insoweit ausdrücklich ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die eigene Leistung zu, bis der Leadkäufer die Vergütung vorab bzw. die Kaution entrichtet hat.

6. Haftung

Die Beratung der Kunden und die Verantwortung für die geeignete Produktauswahl obliegen einzig dem Leadkäufer. Er stellt die b-tix GmbH und deren Partner von sämtlichen Ansprüchen wie z. B. Schadensersatzforderungen oder Vermögensschäden aus einer Falschberatung frei und übernimmt etwaige Kosten im Falle einer notwendigen Rechtsverteidigung.

Die b-tix GmbH haftet nur für Schäden, soweit seinen gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz unmittelbarer Schäden. Mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind hiervon ausgenommen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Nach heutigem Stand der Technik können Fehler oder Ausfälle der technischen Systeme nicht völlig ausgeschlossen werden. Die b-tix GmbH übernimmt keine Garantie für den ständigen und fehlerfreien Betrieb der Suchservices und haftet nicht für Schäden, die durch dessen Nutzung entstehen.

Sollte dennoch eine Haftung durch die b-tix GmbH festgestellt werden und erfolgt die Nutzung von Snoopr® für den Leadkäufer unentgeltlich, gelten die gesetzlichen Vorschriften für Haftung und Gewähr­leist­ung gemäß Schenkungsrecht. Dies gilt auch dann, wenn entgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Schenkung übernommen haben.

7. Werbemittel und Datenschutz

Zur Sicherung der Qualität und zu Werbezwecken für den Leadkäufer können wir Kunden bitten, eine Bewertung der Beratungsleistung vorzunehmen. Der Leadkäufer stimmt zu, dass die b-tix GmbH den Interessenten bzw. Kunden des jeweiligen Leadkäufers zur Bewertung der Beratungsleistung auffordern darf. Diese Bewertung darf – unabhängig davon inwieweit eine Beratung stattgefunden hat – im jeweiligen Werbemittel und innerhalb der Vermittlersuche von Snoopr® veröffentlicht werden.

Die b-tix GmbH darf Auskünfte zur Sicherung und zum Umgang mit personenbezogenen Daten vom Leadkäufer verlangen. Der Leadkäufer ist zur strikten Beachtung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, obliegt dem Leadkäufer die Prüfung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze zum Datenschutz sowie der zum Schutze der Belange des Kunden erlassenen Vorschriften. Der Leadkäufer verpflichtet sich vor diesem Hintergrund, die b-tix GmbH von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizuhalten bzw. freizustellen, falls die b-tix GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, weil der Leadkäufer unter Verletzung seiner Pflichten datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt hat.

8. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuell vorhandene Regelungslücken.